Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen, unabhängig vom Gegenstand und der rechtlichen Art der Verträge, die von SACHER sp. z o.o. mit Sitz in

Bolesławiec, Ekonomiczna-Straße 6, NIP: 6121871116, KRS: 0000850080 (im Folgenden: Auftragnehmer), im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit abgeschlossen werden.

  • Die AGB finden Anwendung auf alle Verträge, die der Auftragnehmer mit natürlichen Personen, juristischen Personen sowie Organisationseinheiten ohne Rechtsfähigkeit (im Folgenden: Auftraggeber) abschließt, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, andernfalls mit Rechtsunwirksamkeit. Die AGB gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Angebot des Auftragnehmers.
  • Neben den AGB beeinflussen auch folgende Dokumente die endgültige Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Auftragnehmer und der anderen Vertragspartei: besondere Leistungsbedingungen, die von beiden Parteien schriftlich akzeptiert wurden, die technische und kommerzielle Spezifikation der konkreten Dienstleistung, das Angebot, die Bestellung sowie die Annahmeerklärung des Auftragnehmers zur Ausführung der Bestellung („Vertrag“).

2. Abschluss des Vertrags und Ausführung der Bestellung
  • Alle Informationsmaterialien bezüglich der Tätigkeit des Auftragnehmers und der von ihm erbrachten Dienstleistungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.
  • Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als dessen Angebot zum Abschluss eines Vertrags.
  • Die Bestellung muss alle erforderlichen Informationen für die ordnungsgemäße Ausführung enthalten, einschließlich der genauen technischen Spezifikation der Dienstleistung, der Art des Materials sowie der Anforderungen an die Leistung.
  • Die Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer, vorbehaltlich von Änderungen oder Ergänzungen, die den wesentlichen Inhalt der Bestellung nicht verändern, führt zum Vertragsschluss mit dem im Auftrag festgelegten Inhalt unter Berücksichtigung der in der Antwort enthaltenen Vorbehalte.w zamówieniu, z uwzględnieniem zastrzeżeń zawartych w odpowiedzi na nią.
  • Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bestätigung der Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber zustande, einschließlich des bestätigten Ausführungstermins und der Vergütung. Die Erklärung des Auftragnehmers erfolgt spätestens 14 Werktage nach Eingang der Bestellung beim Auftraggeber.Nach Ablauf von 7 Werktagen ohne Annahme erlischt das Angebot des Auftraggebers.
  • Die Bestätigung der Annahme der Bestellung erfolgt durch Versand einer E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestellung gemäß Vertrag und mit der Sorgfalt eines Fachmanns auszuführen.
  • Bei Lieferung von Material durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Teil des Materials für die Einrichtung des Fertigungsprozesses zu verwenden.


3. Vergütung
  • Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird vom Auftragnehmer auf Basis des Auftragsinhalts festgelegt.
  • Bei jeglicher Änderung des Umfangs oder der Art der im Auftrag angegebenen Leistungen vor Vertragsbeginn wird die Vergütung neu bestimmt. Sollte der Auftraggeber der geänderten Vergütung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung nicht zustimmen, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zur Vertragserfüllung entstandenen Kosten zu erstatten.
  • Bei der Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Notwendigkeit sowie die anfallenden Kosten. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung, gilt dies als Zustimmung zur Ausführung der Zusatzleistungen.
  • Nach Ausführung des Auftrags stellt der Auftragnehmer eine Mehrwertsteuerrechnung über die gemäß Vertrag zustehende Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus.
  • Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Rechnungen und andere Dokumente elektronisch an die im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse sendet.
  • Die Zahlungsfrist beträgt, entsprechend der vereinbarten Bestellung, 14, 30 oder 60 Tage ab Erhalt der Rechnung durch den Auftraggeber auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto. Als Zahlungsdatum gilt der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto des Auftragnehmers.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen; bei Verzug über zwei Monate sind die maximalen Verzugszinsen für den gesamten Verzugszeitraum zulässig.
  • Im Falle von Vorauszahlungen oder Anzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auftragsausführung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

4. Ausführungstermin der Leistungen
  • Der Termin für die Leistungserbringung wird im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung der Besonderheiten und des Charakters der jeweiligen Bestellung festgelegt.
  • Die Ausführungsfrist beginnt mit dem jeweils späteren der folgenden Zeitpunkte:
    1. Vertragsabschluss oder
    2. Festlegung aller wesentlichen Details zur Leistungserbringung oder
    3. Lieferung der korrekten Materialien durch den Auftraggeber, sofern die Bestellung mit vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien ausgeführt werden soll, oder
    4. wpłaty wynagrodzenia umownego, o ile jest zastrzeżona przedpłata, w zależności, które z tych zdarzeń nastąpiło najpóźniej.
  • Die Ausführungsfrist wird nicht fortgesetzt, solange die Leistung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, unmöglich ist, insbesondere aufgrund von:
    1. höherer Gewalt,
    2. Nichtverfügbarkeit von Materialien,
    3. Streiks,
    4. vorübergehenden Einschränkungen durch staatliche Behörden, die die Ausführung der Bestellung beeinflussen,
    5. Störungen oder Unterbrechungen bei der Versorgung mit notwendigen Medien für die Auftragsausführung.
  • Dauern die in Punkt 4.3 genannten Umstände länger als 30 Tage an, kann jede Partei innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf dieses Zeitraums vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
  • Der Ausführungstermin der Bestellung gilt als eingehalten mit dem Versand der Bestellung an den Auftraggeber.

5. Lieferung
  • Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer mit der Lieferung der Bestellung an die im Auftrag angegebene Adresse beauftragen. Die Lieferung erfolgt dann auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Die Lieferung kann vom Auftragnehmer selbst oder einem beauftragten Kurierdienst ohne Versicherung ausgeführt werden. Alternativ kann die Bestellung vom Auftraggeber auch am Sitz des Auftragnehmers abgeholt werden.
  • Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Überprüfung der Lieferung anhand der Versanddokumentation. Bei Abweichungen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch am Tag der Warenannahme, zu informieren; andernfalls erlöschen Ansprüche aus diesem Grund.
  • Erhält der Auftraggeber eine Lieferung, die nicht mit der beigefügten Versanddokumentation oder der vom Auftragnehmer bestätigten Bestellung übereinstimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bestellung abzunehmen.
  • Werden Mängel nicht innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Bestellung gemeldet, gilt die Bestellung als mängelfrei akzeptiert, wodurch Ansprüche wegen Qualitätsmängeln entfallen.
  • Bei Nichtabnahme der Bestellung trägt der Auftraggeber die Kosten für weitere Lieferversuche.
  • Bei einer Abnahmeverzögerung von mehr als 21 Tagen oder bei Rücksendung der Kurierlieferung zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % des Nettowerts der Bestellung für jeden Tag der Verzögerung.
  • Die in Punkt 5.7 genannten Vertragsstrafen schließen nicht aus und beschränken nicht das Recht des Auftragnehmers, weitergehenden Schadenersatz vom Auftraggeber nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

6. Reklamationen und Haftung des Auftragnehmers

  • Reklamationen können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden und müssen eine genaue Fehlerbeschreibung sowie die Forderung des Auftraggebers enthalten.
  • Bei Anerkennung der Reklamation entscheidet der Auftragnehmer, ob die Bestellung repariert oder neu ausgeführt wird.
  • Ist eine Reparatur von vom Auftraggeber gelieferten Materialien nicht möglich, erstattet der Auftragnehmer die nachgewiesenen Kosten für diese Materialien, jedoch höchstens den doppelten Betrag der Vergütung, die der Auftragnehmer für die Bearbeitung erhalten hätte.
  • Bei Anerkennung der Reklamation übernimmt der Auftragnehmer sämtliche Transportkosten im Zusammenhang mit der Reklamation. Andere Kosten, wie Demontage oder Wiederzusammenbau, werden nicht übernommen. Bei Nichtanerkennung der Reklamation trägt der Auftraggeber die Transportkosten.
  • Der Auftragnehmer fertigt die Bestellung nach den vom Auftraggeber übermittelten Spezifikationen, übernimmt jedoch keine Haftung für die korrekte Festlegung der technischen Bedingungen oder die Eignung der Bestellung für den vorgesehenen Zweck.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Umstände verursacht wurden, für die er nicht verantwortlich ist, insbesondere wenn:
    1. das vom Auftraggeber gelieferte Material nicht der technischen Spezifikation entspricht oder für die Ausführung der Bestellung ungeeignet ist,
    2. der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht über vorherige Bearbeitungen des Materials informiert hat, die die ordnungsgemäße Ausführung beeinflussen,
    3. die Eignung der Bestellung für den vom Auftraggeber vorgesehenen Zweck.
  • Die Gesamthaftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf vorsätzlich verursachte Schäden und den Betrag des Doppelten des Nettowerts der jeweiligen Bestellung. Eine Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7. Verpflichtung zur Vertraulichkeit

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bekannt geworden sind, streng vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere technische Dokumentationen, technische Lösungen sowie Informationen zu den vom Auftragnehmer eingesetzten technologischen Prozessen.
  • Bei Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten gemäß oben genannter Regelung zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 PLN für jeden Einzelfall. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, darüber hinausgehenden Schadenersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

8. Schlussbestimmungen

  • Der Auftraggeber darf eine Forderung gegenüber dem Auftragnehmer nicht mit einer Forderung des Auftraggebers verrechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat schriftlich der Verrechnung zugestimmt.
  • Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.
  • Etwaige Streitigkeiten aus der Vertragserfüllung werden vom Gericht am Sitz des Auftragnehmers entschieden.